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Allgemeine Geschäftsbedingungen der BIGBANK AS

1. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

1.1. Anwendbarkeit der allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank

1.1.1. Mit den allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend Geschäftsbedingungen der Bank genannt) der BIGBANK AS (nachfolgend Bank genannt) werden die Grundlagen und Bedingungen der Rechtsbeziehungen zwischen der Bank und allen natürlichen oder juristischen Personen bei der Erbringung von grenzüberschreitenden Finanzdienstleistungen in der Republik Österreich (nachfolgend Kunde oder Kunden genannt) festgelegt.

1.1.2. Neben den Geschäftsbedingungen der Bank richten sich die Bank und der Kunde in ihren gegenseitigen Beziehungen und vorbehaltlich zwingenden Rechts nach den Rechtsvorschriften der Republik Estland, den zwischen der Bank und dem Kunden abgeschlossenen Verträgen, darunter den Grundbedingungen (nachfolgend Grundbedingungen des Vertrags genannt) und den auf den Vertrag anwendbaren allgemeinen Bedingungen (nachfolgend allgemeine Vertragsbedingungen), der Preisliste der Bank (nachfolgend Preisliste genannt und gemeinsam auch Geschäftsbedingungen genannt ), den guten Bankpraktiken sowie den Grundsätzen des guten Glaubens und der Vernünftigkeit.

1.1.3. Die Geschäftsbedingungen der Bank, die allgemeinen Vertragsbedingungen und die Preisliste können in den Servicebüros der Bank, die Geschäftsbedingungen der Bank und die Preisliste auch auf der Webseite der Bank eingesehen werden. Der Kunde kann die Bank auffordern, die Geschäftsbedingungen der Bank, um seine persönliche E-Mail Adresse zu senden.

1.1.4. Die Geschäftsbedingungen der Bank werden auf alle Rechtsbeziehungen zwischen der Bank und dem Kunden angewandt.

1.1.5. Im Falle von Widersprüchen zwischen den Geschäftsbedingungen der Bank und den allgemeinen Vertragsbedingungen werden die Bestimmungen der allgemeinen Vertragsbedingungen angewandt.

1.1.6. Im Falle von Widersprüchen zwischen den Geschäftsbedingungen der Bank, den allgemeinen Vertragsbedingungen oder der Preisliste und den allgemeinen Vertragsbedingungen werden die Bestimmungen der Grundbedingungen des Vertrags angewandt.

1.1.7. Im Falle von Widersprüchen zwischen den englisch- und deutschsprachigen Wortlauten der Geschäftsbedingungen der Bank, der allgemeinen Vertragsbedingungen, der Grundbedingungen des Vertrags und der Preisliste wird der deutschsprachige Wortlaut angewandt.

1.2. Änderung der Geschäftsbedingungen der Bank, der allgemeinen Vertragsbedingungen und der Preisliste

1.2.1. Die Geschäftsbedingungen der Bank, die allgemeinen Vertragsbedingungen und die Preisliste werden von der Bank gestellt.

1.2.2. Die Grundbedingungen eines konkreten Vertrags werden durch Vereinbarung zwischen dem Kunden und der Bank in Kraft gesetzt. Die Geschäftsbedingungen der Bank werden als Vertragsbestandteil einbezogen, soweit dies die Bank und der Kunde vereinbart haben.

1.2.3. Die Bank ist berechtigt, vom Kontoinhaber für die im Zusammenhang mit den von ihr erbrachten Leistungen ein angemessenes Entgelt gemäß der Preisliste zu berechnen. Die aktuelle Preisliste wird auf Wunsch zugesandt.

1.2.4. Änderungen und Ergänzungen der Geschäftsbedingungen.

Änderungen und Ergänzungen der Geschäftsbedingungen wird die Bank dem Kunden durch Benachrichtigung (z.B. durch e-mail) bekannt geben. Sie gelten vom Kontoinhaber als genehmigt, wenn dieser nach Zugang der Benachrichtigung Leistungen der Bank zur Abwicklung von Geschäftsvorfällen widerpruchslos weiterverwendet. Auf diese Folge wird ihn die Bank bei der Bekanntgabe besonders hinweisen.

Der Kunde kann Änderungen und Ergänzungen nur innerhalb von 6 (sechs) Wochen nach der Bekanntgabe widersprechen. Für den Widerspruch genügt die rechtzeiteige Absendung an die Bank.

2. IDENTIFIZIERUNG DES KUNDEN

2.1. Identifizierung

2.1.1. Der Kunde und sein Vertreter sind verpflichtet, der Bank zur Identifizierung der eigenen Person die Angaben und die von der Bank akzeptierten Dokumente vorzulegen und die Bank hat das Recht, dies zu verlangen.

2.1.2. Die Identifizierung eines Kunden, der eine natürliche Person ist, erfolgt gemäß den wirksamen Rechtsvorschriften aufgrund eines von der Bank akzeptierten Identitätsnachweises.

2.1.3. Eine juristische Person wird anhand eines gültigen Auszugs aus dem jeweiligen Register oder der Eintragungsbescheinigung und/oder anderer von der Bank verlangter Dokumente identifiziert.

2.1.4. Gemäß dem zwischen der Bank und dem Kunden abgeschlossenen Vertrag kann die Identifikation des Kunden oder seines Vertreters beim Abschließen von Verträgen, bei der Vorlage von Erklärungen, Anträgen und bei Unterzeichnung der genannten Dokumente und in anderen ähnlich gelagerten Fällen mittels der von der Bank akzeptierten technischen Kommunikationswege erfolgen. Falls ein mündlicher Kontakt als Kommunikationsweg stattfindet, wird der Kunde durch die Vorlage des Passwortes und durch dessen Überprüfung durch die Bank identifiziert.

2.2. Vertretung

2.2.1. Eine natürliche Person kann Transaktionen persönlich oder durch ihren Vertreter vornehmen. Eine juristische Person nimmt Transaktionen durch ihren Vertreter vor.

2.2.2. Auf Verlangen der Bank ist der Kunde, der eine natürliche Person ist, verpflichtet, die Transaktion persönlich vorzunehmen.

2.2.3. Die Bank ist nicht verpflichtet, ein Nachweisdokument über eine Vertretungsmacht zu akzeptieren, in dem die Vertretungsmacht nicht eindeutig und verständlich ausgedrückt ist.

2.2.4. Das Nachweisdokument über eine Vertretungsmacht muss in einer von der Bank akzeptierten Form sein. Die Bank hat das Recht zu verlangen, dass eine außerhalb der Bank ausgefertigte Vollmachtsurkunde über eine Vertretungsmacht notariell beglaubigt sein muss.

2.2.5. Der Kunde ist verpflichtet, die Bank über die Aufhebung oder Außerkraftsetzung einer notariell beglaubigten Vollmachtsurkunde zu informieren.

2.3. Anforderungen an Dokumente

2.3.1. Der Kunde legt der Bank Originaldokumente, notariell oder gleichwertig beglaubigte Kopien des Dokuments vor.

2.3.2. Zur Identifizierung einer natürlichen Person wird das Original des Identitätsnachweises vorgelegt.

2.3.3. Die Bank hat das Recht vorauszusetzen, dass das vom Kunden vorgelegte Dokument echt, gültig und richtig ist.

2.3.4. Die Bank hat das Recht zu verlangen, dass im Ausland ausgestellte Dokumente legalisiert oder mit einem die Legalisierung ersetzenden Vermerk (Apostille) versehen sind, soweit dies im zwischenstaatlichen Vertrag nichts anderes festgelegt worden ist.

2.3.5. Im Falle von fremdsprachigen Dokumenten hat die Bank das Recht, die Übersetzung der Dokumente in die englische Sprache zu verlangen. Die Übersetzung muss von einem beeidigten Übersetzer oder Notar beglaubigt sein. Die mit den vorgenannten Handlungen verbundenen Aufwendungen werden von der Bank nicht erstattet.

2.3.6. Die Bank hat das Recht, von den vom Kunden vorgelegten Dokumenten Kopien anzufertigen oder falls möglich, das Original des Dokuments zu behalten.

2.3.7. Falls bei der Bank Bedenken an der Echtheit des vorgelegten Dokuments entstehen, hat die Bank das Recht, die Transaktion nicht auszuführen und die Vorlage von zusätzlichen Dokumenten zu verlangen.

2.4. Unterschrift

2.4.1. Die Bank akzeptiert die eigenhändige Unterschrift des Kunden oder seines Vertreters, in den vertraglich vereinbarten Fällen auch die elektronisch oder mündlich weitergeleiteten Codes.

2.4.2. Die Bank hat das Recht, die Abgabe der Unterschrift in der Bank oder falls dies unmöglich ist, die notarielle Beglaubigung der Unterschrift zu verlangen.

3. ABSCHLIESSEN DES VERTRAGS UND SICHERUNG DER FORDERUNGEN

3.1. Abschließen des Vertrags

3.1.1. Die Beziehungen der Bank mit dem Kunden werden durch Verträge in schriftlicher, schriftlich nachvollziehbarer oder elektronischer Form geregelt, soweit im Gesetz keine verbindliche Form des Vertrags vorgesehen ist.

3.1.2. Als Voraussetzung für das Abschließen des Vertrags gilt, dass die Bank und der Kunde über die Grundbedingungen des Vertrags zu einer Einigung gelangt sind und der Kunde die Geschäftsbedingungen der Bank, die allgemeinen Vertragsbedingungen sowie die Preisliste akzeptiert hat.

3.1.3. Die Bank hat das Recht ohne jeglichen Verpflichtungen, den Kunden zu verweigern, die Betreuung des Kunden, darunter das Abschließen des Vertrags mit der Person oder mit einer mit ihr verbundenen juristischen Person abzulehnen, insbesondere, falls:

3.1.3.1. Er/Sie unter Alkohol- oder Drogeneinfluss steht oder beim Vertreter der Bank aus einem sonstigen Grund Bedenken entstanden sind, dass der Kunde die Bedeutung seiner Handlungen und die möglichen Folgen nicht versteht;

3.1.3.2. Er/Sie vorsätzlich oder wegen grober Fahrlässigkeit der Bank oder einer zu derselben Konsolidierungsgruppe wie die Bank (nachfolgend dieselbe Gruppe wie die Bank) gehörenden Person unrichtige oder mangelhafte Angaben vorgelegt hat oder die Vorlage von Angaben verweigert;

3.1.3.3. Er/Sie auf Verlangen der Bank oder einer zu derselben Gruppe wie die Bank gehörenden Person keine ausreichenden Angaben oder Dokumente zur Identifizierung seiner Person, über die eigentlichen Vorteilsinhaber oder zum Nachweisen der rechtmäßigen Herkunft der finanziellen Mittel vorgelegt hat oder in Bezug auf ihn aus einem anderen Grund der Verdacht der Geldwäsche oder der Terrorismusfinanzierung entstanden ist;

3.1.3.4. gegen ihn ausgehend von den Entscheidungen der Regierung der Republik Estland Maßnahmen zur Anwendung einer internationalen Sanktion verhängt werden, die es verbieten, mit dieser Person eine Transaktion vorzunehmen;

3.1.3.5. Er/Sie die Verpflichtungen gegenüber der Bank oder einer zu derselben Gruppe wie die Bank gehörenden Person nicht erfüllt hat oder eine Person, die im Namen der Bank funktioniert (zB Post);

3.1.3.6. Das tun oder Unterlassen der Bank oder einer zu derselben Gruppe wie die Bank gehörenden Person Schaden oder eine reale Gefahr des Schadeneintritts verursacht hat;

3.1.3.7. Er/Sie, soweit der Bank bekannt, laut Angaben einer Ermittlungs- oder Aufsichtsbehörde mit einer kriminellen Vereinigung verbunden ist;

3.1.3.8. das von ihm bei der Bank vorgelegte Dokument Verfälschungsmerkmale aufweist oder aus einem anderen Grund nicht den Anforderungen der Bank entspricht.

3.1.4. Die Bank hat das Recht, das Abschließen des Vertrags auch aus einem anderen triftigen Grund abzulehnen, insbesondere dann, wenn das Abschließen des Vertrags durch ein gesetzliches Hindernis wie eingeschränkte Handlungsfähigkeit, Widersprüchlichkeit oder das fehlen der Vertretungsmacht behindert wird.

3.1.5. Bei Beschlussfassung über die Ablehnung des Vertragsabschlusses erwägt die Bank allseitig die Umstände jeden Einzelfalles und fasst den Beschluss ausgehend vom Grundsatz der Vernünftigkeit.

3.1.6. Die Bank hat das Recht, Transaktionen und Handlungen gewisser Art nur am Banktag vorzunehmen.

3.1.7. Als Banktag gilt ein Kalendertag, der weder ein Samstag, Sonntag, Nationalfeiertag oder ein Staatsfeiertag ist.

3.2. Sicherung der Forderungen der Bank

3.2.1. Die Bank hat das Recht, vom Kunden zur Sicherung der ordnungsgemäßen Erfüllung aller vertraglichen Verpflichtungen des Kunden eine Sicherheit zu verlangen.

3.2.2. Die Bank hat das Recht, vom Kunden eine Sicherheit oder die Erhöhung der bestehenden Sicherheit zu verlangen, falls sich die als Grundlage der Beziehungen zwischen dem Kunden und der Bank dienenden Bedingungen geändert haben und dies die ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen durch den Kunden beeinflusst oder beeinflussen kann. Als die genannte Änderung gilt insbesondere:

3.2.2.1. Die Verschlechterung oder die Gefahr der Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage des Kunden;

3.2.2.2. Die Verringerung oder die Gefahr der Verringerung des Wertes der bestehenden Sicherheit;

3.2.2.3. sonstige Umstände, die die ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen beeinflussen oder beeinflussen können.

3.2.3. Die Bank hat das Recht, aufgrund des jeweiligen Antrags des Kunden die Sicherheit teilweise freizugeben oder zu ersetzen, wenn der Wert der vom Kunden der Bank gewährten Sicherheit die Höhe der Forderungen der Bank ständig überschreitet.

4. BANKGEHEIMNIS UND BEARBEITUNG DER PERSONENBEZOGENEN DATEN DES KUNDEN

4.1. Wahrung des Bankgeheimnisses

4.1.1. Die Bank ist verpflichtet, alle in den Rechtsvorschriften als Bankgeheimnis geltenden Daten geheim zu halten.

4.1.2. Bei Offenlegung des Bankgeheimnisses und in anderen Fällen der Bearbeitung der Kundendaten geht die Bank von den Bestimmungen der Geschäftsbedingungen und der Rechtsvorschriften aus.

4.2. Zustimmung des Kunden zur Bearbeitung der persönlichen Daten

4.2.1. Mit Aufnahme der Transaktionsbeziehungen mit der Bank oder mit der Äußerung des Wunsches zur Aufnahme von Transaktionsbeziehungen erteilt der Kunde der Bank die Zustimmung zur Bearbeitung seiner personenbezogenen Daten (d.h. zur Erfassung, Speicherung, Aufbewahrung, Änderung, Instandsetzung, Verwendung, Stellen von Anfragen oder Vornahme von Auszügen, Löschung, Weiterleitung, Offenlegung usw.) zu den Zwecken, in dem Umfang und nach den Regeln, die in den Geschäftsbedingungen vorgesehen sind. Falls der Kunde die Transaktion durch einen Vertreter vornimmt oder den Wunsch zur Transaktionsaufnahme äußert, erteilt der Vertreter damit unter anderem auch seine Zustimmung zur Bearbeitung seiner personenbezogenen Daten zu den Zwecken, in dem Umfang und nach den Regeln, die in den Geschäftsbedingungen vorgesehen sind.

4.2.2. Die Bank hat das Recht, die personenbezogenen Daten des Kunden ohne die Zustimmung des Kunden zu bearbeiten, wenn die Daten bearbeitet werden:

4.2.2.1. Zwecks Erfüllung der sich aus den Rechtsvorschriften ergebenden Verpflichtungen (z.B. Erfüllung der Verpflichtungen laut dem Bankwesengesetz oder Strafgesetzbuch, Beantwortung der Anfragen von Behörden und Amtspersonen, Berichterstattung an die Behörde oder eine Amtsperson, die Aufsicht ausübt u.ä.);

4.2.2.2. zwecks Erfüllung eines mit dem Kunden abgeschlossenen Vertrags oder die Sicherung der Vertragserfüllung, mit Ausnahme von sensitiven persönlichen Daten.

4.3. Kategorien der zu bearbeitenden persönlichen Daten und Bearbeitungszwecke

4.3.1. Die Bank bearbeitet die folgenden Persönlichen Daten des Kunden und tut dies zu den folgenden Zwecken:

4.3.1.1. Persönliche Daten (z.B. Name, Geburtsdatum, Kommunikationssprache, Daten des Identitätsnachweises usw.), die zur Identifikation des Kunden verwendet werden.

4.3.1.2. Kontaktangaben (z.B. Adresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummer usw.), die verwendet werden, um dem Kunden mit dem Vertrag verbundene Informationen, Produkt- oder Dienstleistungsangebote der Bank und der Kooperationspartner der Bank sowie Werbung zu schicken.

4.3.1.3. Angaben über die Sachkunde des Kunden (z.B. Bildung, Arbeitsplatz, Beruf usw.), die zur Bewertung der Sachkunde des Kunden und zum Anbieten der passenden Finanzleistung verwendet werden.

4.3.1.4. Finanzangaben (z.B. Angaben über Verpflichtungen, Einkommen und sonstiges Vermögen, über Zahlungsverhalten, Unterhaltsberechtigte usw.), die zur Bewertung der Kreditfähigkeit des Kunden und zum Anbieten der passenden Finanzleistung an den Kunden verwendet werden.

4.3.1.5. Angaben über die Herkunft des Vermögens (z.B. Angaben über den Arbeitgeber, Transaktionspartner, Geschäftstätigkeit usw.), die zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung verwendet werden.

4.3.1.6. Angaben über die zwischen dem Kunden und der Bank ausgeführten Transaktionen und die mit der Ausführung der Transaktion verbundenen Umstände (z.B. Angaben über die zwischen dem Kunden und der Bank abgeschlossenen und abgelaufenen Verträge, Angaben über die Erfüllung und Verletzung von Verträgen, durch den Kunden gestellte Anträge, Erklärungen usw.), die zur Bewertung der Zuverlässigkeit und Kreditfähigkeit des Kunden, zur Vertragserfüllung und zur Wahrnehmung der Rechte der Bank (z.B. zur Erfüllung der Nachweispflicht bei eventuellen Streitigkeiten) eingesetzt werden.

4.3.1.7. Angaben, die bei Erfüllung einer sich aus dem Gesetz ergebenden Pflicht erhalten wurden (z.B. Angaben aus Anfragen von Behörden und Amtspersonen, Angaben über die Verbundenheit des Kunden mit Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung usw.), die zur Bewertung der Zuverlässigkeit des Kunden verwendet werden.

4.3.1.8. Angaben über das Segment, die Gewohnheiten, Vorlieben und die Zufriedenheit des Kunden (z.B. Alter des Kunden, wie aktiv er von Dienstleistungen Gebrauch macht, Kundenzufriedenheit usw.), die zur Durchführung von statistischen Studien und Analysen über Kundengruppen, Produkte, Marktanteile der Dienstleistungen und andere Finanzkennzahlen verwendet werden.

4.3.2. In den Unterpunkten des Punktes 4.3.1 der Geschäftsbedingungen sind die wichtigsten Zwecke der Bearbeitung jeder Kategorie von Kundendaten angeführt. Die Bank hat das Recht, die persönlichen Daten der jeweiligen Kategorie auch zu anderen in den Unterpunkten des Punktes 4.3.1 genannten Zwecken zu bearbeiten, falls es zur Erfüllung des zwischen der Bank und dem Kunden abgeschlossenen Vertrags, zur Sicherung der Vertragserfüllung oder bei sonstigem berechtigten Interesse der Bank erforderlich ist.

4.3.3. Zwecks Ergänzung und Überprüfung der vom Kunden vorgelegten Daten hat die Bank das Recht, von dritten Personen (z.B. Überprüfung, ob ein Arbeitsverhältnis mit dem vom Kunden angegebenen Arbeitgeber besteht) sowie aus den für die Bank rechtmäßig zugänglichen Datensammlungen und öffentlichen Quellen Angaben zu dem Kunden einzuholen.

4.4. Bearbeiter der persönlichen Daten

4.4.1. Der verantwortliche Bearbeiter der persönlichen Daten des Kunden ist die BIGBANK AS (Registernummer 10183757; Adresse: Rüütli 23, Tartu 51006, Republik Estland; Telefon 0810- 900 629; E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können. ).

4.4.2. Die Bank veröffentlicht auf ihrer Webseite www.bigbank.ee Angaben über die Personen, die durch die Bank zur Bearbeitung von persönlichen Daten des Kunden ermächtigt werden können (bevollmächtigte Bearbeiter). Die Bank hat das Recht, in der Liste der bevollmächtigten Bearbeiter Änderungen und Ergänzungen vorzunehmen.

4.5. Veröffentlichung von Kundendaten und deren Weiterleitung an dritte Personen

4.5.1. Die Bank veröffentlicht die Kundendaten an folgende dritte Personen und bevollmächtigte Bearbeiter und leitet sie an diese weiter:

4.5.1.1. an die zu derselben Gruppe wie die Bank gehörenden juristischen Personen zur Identifizierung des Kunden und zur Bewertung der Zuverlässigkeit; die Liste der zur Gruppe der Bank gehörenden Personen ist auf der Homepage der Bank www.bigbank.ee zugänglich.

4.5.1.2. An die Personen, die durch einen Vertrag oder die Erbringung einer Dienstleistung mit der Bank verbunden sind (z.B. Bürgen, Sicherheitsinhaber, Notare, Erbringer von Kommunikations-, Druck-, IT- und Postdienstleistungen, Registerführer von Registern über Zahlungsstörungen, Erbringer von Inkassoleistungen usw.),

4.5.1.3. an andere Kreditinstitute zur Bewertung des Kreditrisikos des Kunden, zur Anwendung des Grundsatzes der verantwortungsvollen Kreditgewährung und zur Anwendung der im Bankwesengesetz oder Strafgesetzbuch bestimmten Sorgfaltsmaßnahmen.

4.5.1.4. Bei Abtretung des Forderungsrechts an einen neuen Gläubiger,

4.5.1.5. an eine sonstige dritte Person im Zusammenhang mit den Bedürfnissen der Bank, ihre verletzten oder angefochtenen Rechte zu schützen,

4.5.1.6. an die Personen, an die die Bank ausgehend von den Rechtsvorschriften berechtigt oder verpflichtet ist, Angaben zu übermitteln (z.B. Finanzaufsichtsbehörde, Finanz- und Zollamt, Gerichte, Gerichtsvollzieher usw.).

4.5.2. Falls der Kunde seine sich aus dem Vertrag ergebenden Pflichten gegenüber der Bank verletzt hat, hat die Bank das Recht, die mit der Vertragsverletzung verbundenen Daten (Schuldenhöhe, Anzahl der verzögerten Tage usw.) an eine unbegrenzte Anzahl von dritten Personen, darunter an die Registerführer von Registern über Zahlungsstörungen, weiterzuleiten, um die Angaben über die Vertragsverletzung in den jeweiligen Registern zu veröffentlichen.

4.5.3. Die Bank veröffentlicht Kundendaten und leitet diese an dritte Personen nur in dem Umfang weiter, der ausgehend von dem Zweck der Veröffentlichung oder Weiterleitung der Daten vernünftig erforderlich ist (z.B. werden an die Registerführer von Registern über Zahlungsstörungen nur die mit der Vertragsverletzung verbundenen Daten weitergeleitet).

4.5.4. Die Bank erteilt dritten Personen verbindliche Anleitungen zur Bearbeitung der weitergeleiteten persönlichen Daten und gewährleistet, dass die bevollmächtigten Bearbeiter die in den Rechtsvorschriften und den Geschäftsbedingungen der Bank vorgesehenen Grundsätze und Regeln kennen und verpflichtet sind, diese einzuhalten.

4.6. Speicherung von Kundendaten

4.6.1. Die Bank hat das Recht, alle vom Kunden mittels Kommunikationsmittel (Telefon, Computernetz) ausgeführten Handlungen zu speichern, d.h. die Weiterleitung von persönlichen Daten mit dem Zweck, die Arbeitsqualität der Kundenbetreuung zu bewerten, effektiv und objektiv eventuelle Beschwerden der Kunden zu lösen und gegebenenfalls die vom Kunden mittels Kommunikationsmittel vorgenommenen Handlungen und Willenserklärungen nachzuweisen.

4.6.2. Um die Sicherheit zu gewährleisten, überwacht und speichert die Bank mittels Bewachungsvorrichtungen die Personen, Sachen, Aktivitäten usw., die auf dem ihr zur Verfügung stehenden Gelände (Servicebüros der Bank, Arbeitsräume usw.) und in dessen unmittelbarer Nähe stattfinden. Die auf diese Weise gesammelten Daten werden von der Bank selbst bearbeitet, wobei diese an dritte Personen nur in dem Fall weitergeleitet werden, wenn dies ausgehend vom Zweck der Datenerhebung erforderlich ist.

4.7. Rechte des Kunden im Zusammenhang mit der Bearbeitung von persönlichen Daten

4.7.1. Der Kunde hat das Recht, von der Bank die über ihn gesammelten persönlichen Daten sowie Informationen über die Bearbeitung von Daten zu bekommen, soweit dies im Gesetz nicht anders vorgesehen ist. Die Bank stellt dem Kunden die Daten zur Verfügung oder erteilt Informationen oder begründet die Ablehnung der Freigabe von Daten oder die Erteilung von Informationen innerhalb von fünf Arbeitstagen ab Erhalt des jeweiligen Antrags.

4.7.2. Der Kunde hat das Recht, eine Berichtigung seiner Daten zu verlangen, wenn sich seine Daten geändert haben oder aus einem anderen Grund unrichtig sind.

4.7.3. Falls die Bearbeitung von persönlichen Daten aufgrund des Gesetzes nicht erlaubt ist, hat der Kunde das Recht zu verlangen, dass die Bearbeitung und Veröffentlichung von Daten eingestellt und die Daten gelöscht oder geschlossen werden. Die Bank hat das Recht, die Erfüllung der Kundenforderung abzulehnen, falls diese unbegründet ist oder für die Ablehnung gesetzlich bestimmte Umstände vorliegen.

4.7.4. Der Kunde hat das Recht, seine zur Bearbeitung von persönlichen Daten erteilte Zustimmung jederzeit teilweise oder vollständig zu widerrufen, d.h. die Bearbeitung der ihn betreffenden Daten zur Untersuchung von Verbrauchsgewohnheiten oder zum Direktmarketing , ebenfalls die Weiterleitung von Daten an dritte Personen, die diese zur Untersuchung von Verbrauchsgewohnheiten oder zum Direktmarketing verwenden möchten, zu verbieten. Der Kunde informiert die Bank über den Widerruf der Zustimmung in einer Form, die eine schriftliche Wiedergabe ermöglicht. Der Widerruf der Zustimmung hat keine rückwirkende Kraft. Der Widerruf der Zustimmung schließt die weitere Bearbeitung von Daten durch die Bank zur Erfüllung der in den Rechtsvorschriften vorgesehenen Pflichten, zur Erfüllung des mit dem Kunden abgeschlossenen Vertrags oder zur Gewährleistung der Vertragserfüllung (z.B. Bearbeitung von Daten zur Wahrnehmung der Rechte der Bank bei Verletzung des Vertrags durch den Kunden) nicht aus.

4.7.5. Falls der Kunde findet, dass bei der Bearbeitung von persönlichen Daten seine Rechte verletzt worden sind, hat der Kunde das Recht, sich mit der Forderung zur Beendigung der Verletzung an die Bank oder an die bevollmächtigten Bearbeiter von persönlichen Daten, ebenfalls an die Datenschutzbehörde oder an das Gericht zu wenden.

4.7.6. Falls bei der Bearbeitung von persönlichen Daten die Rechte des Kunden verletzt worden sind, hat der Kunde das Recht, die Erstattung des ihm zugefügten Schadens auf den Grundlagen und nach den Regeln, die im Gesetz vorgesehen sind, zu verlangen.

4.7.7. Die Auflistung der Rechte des Kunden in den Geschäftsbedingungen schränkt die Ausübung von sonstigen eventuellen, sich aus den Rechtsvorschriften ergebenden Rechten im Zusammenhang mit der Bearbeitung von persönlichen Daten nicht ein.

5. AUSTAUSCH VON INFORMATIONEN

5.1. Weiterleitung von Informationen durch die Bank

5.1.1. Die Bank leitet Informationen an den Kunden in ihren Servicebüros, auf ihrer Webseite oder durch Massenmedien weiter. Gegebenenfalls schickt die Bank persönliche Mitteilungen über Rechtsbeziehungen per Online-Bank, Webseite, Post oder ein anderes Kommunikationsmittel (z.B. E-Mail) an den Kunden.

5.1.2. Falls sich aus den jeweiligen Informationen nichts anderes ergibt, gelten die von der Bank an den Kunden gesandten Informationen weder als Angebot durch die Bank noch als Ratschlag zur Ausführung der Transaktion.

5.1.3. Die persönlichen Mitteilungen, die die Bank an den Kunden geschickt hat, gelten als dem Kunden zugestellt, falls ab der Ausstellung der Mitteilung an die der Bank bekannte Kontaktadresse oder -nummer des Kunden oder seiner zustellungsbevollmächtigten Vertreter ein Zeitraum verstrichen ist, der in der Regel zur Weiterleitung der Mitteilung durch das jeweilige Kommunikationsmittel erforderlich ist, falls dazu in den Geschäfts- oder Grundbedingungen des Vertrags kein anderer Zeitraum vorgesehen ist.

5.2. Weiterleitung der Informationen durch den Kunden

5.2.1. Der Kunde leitet Informationen an die Bank schriftlich, in einer Form, die eine schriftliche Wiedergabe ermöglicht oder in einer anderen vereinbarten Form weiter.

5.2.2. Falls der Kunde von der Bank keine Mitteilung erhalten hat, deren Erhalt er voraussetzen kann oder deren Erhalt vertraglich vereinbart ist, hat der Kunde die Bank darüber unverzüglich nach dem Ablauf der Frist, während deren der Erhalt der Mitteilung zu erwarten war, zu informieren.

5.2.3. Der Kunde ist verpflichtet, die Richtigkeit der in der Mitteilung der Bank enthaltenen Informationen unverzüglich zu überprüfen und bei Feststellung von Ungenauigkeiten unverzüglich nach Erhalt der Mitteilung der Bank Einwände vorzulegen.

5.2.4. Der Kunde ist verpflichtet, die Bank unverzüglich über alle Umstände zu informieren, die die Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden und der Bank beeinflussen oder beeinflussen können, darunter Abhandenkommen, Diebstahl des Identitätsnachweises oder eines anderen Identifikationsmittels oder falls diese entgegen seinem Willen seinen Besitz verlassen haben.

5.2.5. Der Kunde ist verpflichtet, die Bank unverzüglich schriftlich oder auf eine andere früher vereinbarte Weise über alle Änderungen der Daten zu informieren, die in den mit der Bank abgeschlossenen oder in den der Bank vorgelegten Dokumenten stattgefunden haben, darunter Änderungen des Namens, der Adresse, der Nummer des Kommunikationsmittels oder der E-Mail-Adresse sowie der Daten des Vertreters, die in Bezug auf ihn eingeleiteten Klage-, Vollzugs- oder Insolvenzverfahren und über eine gegen ihn erklärte Insolvenz. Eine juristische Person informiert die Bank darüber hinaus auch über die Umwandlung, Verschmelzung, Spaltung, Einleitung eines Zwangsauflösungs- oder Liquidationsverfahrens und über die Löschung im Register. Die Bank hat das Recht, vom Kunden Originale oder notariell beglaubigte Abschriften der Dokumente zu verlangen, die als Grundlage der Änderungen gelten.

5.2.6. Die Informationspflicht gilt auch dann, wenn die in den Punkten 5.2.4 und 5.2.5 genannten Informationen und Angaben im öffentlichen Register oder einer öffentlicher Publikation registriert bzw. durch Massenmedien veröffentlicht worden sind.

6. ZINSEN UND SERVICEGEBÜHREN

6.1. Zinsen

6.1.1. Der Kunde zahlt der Bank Zinsen für die Nutzung der von der Bank erhaltenen Finanzmittel im Umfang und zu den Bedingungen, die im Vertrag vorgesehen sind. Die von der Bank an den Kunden zu zahlenden Zinsen werden gemäß den im Vertrag festgelegten Bedingungen ausgezahlt.

6.1.2. Die Bank berechnet die Zinsen nach dem Zinssatz, den sie für die jeweilige Dienstleistung in der Preisliste festgelegt oder vertraglich vereinbart hat.

6.1.3. Die Bank hat das Recht, den Zinssatz und die Regeln der Zinsberechnung einseitig zu ändern. Wenn der Zinssatz und die Berechnungsregeln im Vertrag festgelegt sind, können die Zinsen auf Vereinbarung der Parteien geändert werden, es sei denn, es ist im Vertrag anders festgelegt.

6.1.4. Falls im Gesetz die Pflicht zur Zahlung von Einkommenssteuer auf Zinsen vorgesehen ist, behält die Bank nicht von dem auszuzahlenden Zinsbetrag nach den Grundlagen und Regeln, die im Gesetz vorgesehen sind, die Einkommenssteuer ein. Alle anfallenden Steuern in Österreich und im Ausland werden nicht von der BIGBANK AS automatisch abgeführt, sondern liegen im Verantwortungsbereich des Steuerpflichtigen.

6.2. Servicegebühren

6.2.1. Die Bank hat das Recht, für die erbrachte Dienstleitung eine in der Preisliste und/oder im Vertrag festgelegte Gebühr zu erheben und der Kunde ist verpflichtet, diese zu zahlen.

6.2.2. Neben den Positionen in der Preisliste und den vertraglichen Vereinbarungen trägt der Kunde die Aufwendungen der Bank, die sich aus den im Interesse des Kunden ausgeführten Handlungen ergeben (z.B. Kommunikationskosten, Notargebühren usw.) und die mit Rechtsbeziehungen verbundenen Kosten (z.B. Kosten im Zusammenhang mit der Bestellung der Sicherheit, Veräußerung, Löschung, Versicherung und Schuldeneinziehung).

6.2.3. Für die in der Preisliste nicht angeführten Dienstleistungen haftet der Kunde je nach den tatsächlichen Aufwendungen der Bank.

6.2.4. Falls anstelle der bisherigen Währung der Transaktionsbeziehung eine neue Währung in Umlauf kommt, hat die Bank das Recht, die Währung der Transaktionsbeziehung einseitig zu ändern und die vermögensbezogenen Verpflichtungen in die in Umlauf gekommene Währung auf Grundlage des offiziellen Währungskurses umzurechnen.

7. SPERRUNG UND PFÄNDUNG

7.1. Sperrung

7.1.1. Als Sperrung gilt die Tätigkeit, infolgederen auf Veranlassung der Bank oder des Kunden das Recht des Kunden auf Ausführung von Transaktionen oder anderer Handlungen (darunter Verfügung über vermögensbezogene Rechte) teilweise oder in vollem Umfang eingestellt worden ist.

7.1.2. Der Kunde ist verpflichtet, die Sperrungsanordnung der Bank schriftlich im Servicebüro der Bank oder auf eine andere, zwischen dem Kunden und der Bank verinbarte Weise zu erteilen.

7.1.3. Bei Erteilung einer mündlichen Sperrungsanordnung muss die Person, die die Anordnung erteilt, dass Passwort sagen, falls dieses fehlt, hat die Bank das Recht, der Person, die die Anordnung erteilt, anhand der Informationen in der Datenbank der Bank Fragen über den Kunden zu stellen, der die Sperrung beantragt, um die Personenidentität festzustellen. Falls die Bank Zweifel an der Personenidentität hat, hat die Bank das Recht, die Dienstleistung nicht zu sperren. In diesem Fall haftet die Bank nicht für den Schaden, der dadurch entstanden ist, dass die Dienstleistung nicht gesperrt wurde.

7.1.4. Die Bank hat das Recht, die Nutzung der Dienstleistung einseitig zu sperren, insbesondere, wenn die Bank den Kunden der Geldwäsche oder der Terrorismusfinanzierung verdächtigt, der Kunde seine Pflichten gegenüber der Bank verletzt hat, der Bank widersprüchliche Informationen oder Angaben über die Personen mit Vertretungsbefugnis vorgelegt worden sind oder der Bank Dokumente vorgelegt wurden, an deren Richtigkeit die Bank begründeterweise zweifeln kann.

7.1.5. Die Bank gibt die Dienstleistung zur Nutzung frei, nachdem die Umstände, die als Grundlage der Sperrung galten, weggefallen sind. Die Bank haftet nicht für die sich aus der Sperrung der Dienstleistung ergebenden Schäden.

7.2. Pfändung

7.2.1. Die Bank pfändet die vermögensbezogenen Rechte des Kunden, die im Besitz der Bank sind, auf Verlangen einer dritten Person nur in den Fällen und nach den Regeln, die im Gesetz vorgesehen sind (z.B. Anordnung eines Gerichtsvollziehers).

7.2.2. Die Bank befreit die vermögensbezogenen Rechte des Kunden, die im Besitz der Bank sind, von der Pfändung aufgrund des Beschlusses der Person oder des Organs, das den Beschluss, die Verordnung oder die Auflage über die Pfändung fasste oder aufgrund eines jeweiligen in Kraft getretenen Gerichtsurteils.

8. AUSSERORDENTLICHE KÜNDIGUNG DES VERTRAGS

8.1. Die Bank hat das Recht, den Vertrag ausserordentlich einseitig ohne Einhaltung einer Ankündigungsfrist zu kündigen, falls der Kunde eine vertragliche Pflicht wesentlich verletzt.

8.2. Eine wesentliche Verletzung einer vertraglichen Pflicht liegt insbesondere vor, wenn:

8.2.1. der Kunde oder eine mit ihm verbundene Person die Pflicht verletzt, deren genaue Einhaltung bei Fortsetzung der Vertragserfüllung als Voraussetzung für das Fortbestehen des bankseitigen Interesses gilt; solch eine Pflicht ist:

8.2.1.1. Vorlage von richtigen, vollständigen und der Wirklichkeit entsprechenden Angaben bei Feststellung der Personenidentität, ebenfalls die Vorlage von Dokumenten zur Prüfung der als Grundlage der Feststellung der Personenidentität dienenden Angaben;

8.2.1.2. informieren der Bank über Änderungen in allen mit der Bank abgeschlossenen Verträgen oder in den Angaben, die in den der Bank vorgelegten Dokumenten enthalten sind;

8.2.1.3. Vorlage der der Wirklichkeit entsprechenden Angaben über seine wirtschaftliche Lage, wenn diese Informationen für die Bank bei Beschlussfassung über Kreditgewährung, Akzeptieren einer Bürgschaft oder bei anderen Handlungen von wesentlicher Bedeutung sind;

8.2.1.4. Informieren der Bank über die Verschlechterung seiner wirtschaftlichen Lage oder über andere Umstände, die die ordnungsgemäβe Erfüllung von Verpflichtungen gegenüber der Bank verhindern können.

8.2.2. Der Kunde oder eine mit ihm verbundene Person legt auf Verlangen der Bank oder einer zu derselben Gruppe wie die Bank gehörenden Person keine nachweisenden Daten und Dokumente über die legale Herkunft der Gesetzmässigkeit seiner Geschäftstätigkeit oder des während der Transaktion benutzten Geldes oder sonstigen Vermögens vor, setzt bei Vornahme von Transaktionen Strohmänner ein oder es entsteht bei der Bank in Bezug auf den Kunden oder den mit ihm verbundene Person aus einem anderen Grund der Verdacht der Geldwäsche oder der Terrorismusfinanzierung;

8.2.3. der Kunde verletzt eine Pflicht, die sich aus dem mit der Bank oder einer zu derselben Gruppe wie die Bank gehörenden Person abgeschlossenen Vertrag ergibt, weshalb die Bank den Grund zur Annahme hat, dass der Kunde seine Pflichten auch weiterhin nicht ordnungsgemäβ erfüllen wird (z.B. hat der Kunde mehrmals mit der Erfüllung der Pflichten gezögert);

8.2.4. aufgrund der begründeten Stellungnahme der Bank können die der Bank bekannt gewordenen Umstände den Kunden an der ordnungsgemäβen Erfüllung seiner Pflichten hindern oder auf die Geschäftstätigkeit oder die Finanzlage des Kunden wesentlichen nachteiligen Einfluss ausüben (z.B. ein gegen den Kunden eingeleitetes Insolvenz- oder Liquidationsverfahren);

8.2.5. der Kunde hat durch sein tun oder Unterlassen der Bank oder einer zu derselben Gruppe wie die Bank gehörenden Person vorsätzlich oder wegen grober Fahrlässigkeit Schaden oder eine reale Gefahr des Schadeneintritts verursacht;

8.3. die Bank hat das Recht, den Vertrag ausserordentlich ohne Ankündigung auch in dem Fall zu kündigen, wenn der Kunde die Bank über den Widerruf der zur Bearbeitung von persönlichen Daten erteilten Zustimmung informiert hat und die Erfüllung des mit dem Kunden abgeschlossenen Vertrags ohne Bearbeitung von persönlichen Daten unmöglich ist.

8.4. Vor der ausserordentlichen Kündigung des Vertags erwägt die Bank allseitig alle Umstände und fasst den Beschluss ausgehend von dem Prinzip der Vernünftigkeit.

9. RECHTE DER BANK BEI DER VERHINDERUNG VON GELDWÄSCHE UND TERRORISMUSFINANZIERUNG

9.1. Zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung hat die Bank das Recht:

9.1.1. während des Abschliessens oder der Erfüllung des Vertrags vom Kunden zusätzliche Angaben über seine Geschäftstätigkeit zu erfragen, aus denen unter anderem sein genauer Tätigkeitsbereich, wichtigere Vertragspartner, der Umsatz, der Anteil von Transaktionen mit Bargeld und ohne Bargeld, die Häufigkeit von Transaktionen usw. klar wird;

9.1.2. den Kunden nach zusätzlichen Informationen zu fragen, um die Herkunft des während der Transaktionen verwendeten Geldes oder sonstigen Vermögens festzustellen, darunter vom Kunden die als Grundlage der Transaktion dienende Dokumente (wie Kaufverträge, Warenbegleitscheine, Zolldokumente, Rechnungen usw.) und/oder Angaben über die Gegenpartei der Transaktion oder über eine andere mit der Transaktion verbundene Person zu erhalten;

9.1.3. die Ausführung der Transaktion zu verweigern oder die eingegangenen Mittel an den Absender zurückzuerstatten, falls der Kunde auf Verlangen der Bank keine nachweisenden Dokumente über die legale Herkunft des während der Transaktion verwendeten Geldes oder sonstigen Vermögens vorlegt;

9.1.4. regelmässig die Richtigkeit der als Grundlage der Feststellung der Personenidentität des Kunden dienenden Angaben zu prüfen und vom Kunden die Vorlage der jeweiligen Dokumente zu verlangen.

9.2. Die im Punkt 9.1 genannten Rechte schränken nicht die Ausübung von sonstigen mit der Verhinderung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung verbundenen Rechte durch die Bank ein.

10. HAFTUNG

10.1. Die Bank und der Kunde erfüllen ihre jeweiligen Pflichten ordnungsgemäβ, im guten Glauben, mit der erforderlichen Sorgfalt und unter Berücksichtigung der sich zwischen den Parteien herausgebildeten Gebräuche und Praktiken.

10.2. Die Parteien haften für die schuldhafte Nichterfüllung oder für die nicht ordnungsgemäβe Erfüllung der Pflichten.

10.3. Die Parteien haften nicht für die Verletzung einer Pflicht, falls dies durch höhere Gewalt bedingt ist. Als höhere Gewalt gelten die Umstände, die die verpflichtete Partei nicht beeinflussen konnte, darunter eine ungesetzliche Störung der Tätigkeit der Partei durch dritte Personen (z.B. Bombendrohung, Bankraub usw.), ebenfalls andere durch die Partei nicht zu beeinflussende Ereignisse (z.B. Streik, Moratorium, Stromausfall, Fehler der Kommunikationslinien, allgemeine Störung der Computersysteme, Handlungen der staatlichen Behörden usw.).

10.4. Die Bank haftet nicht für die durch dritte Personen mittels der Bank erbrachter Dienstleistungen und Informationen sowie für die beim Kunden entstandenen indirekten Schäden (z.B. entgangener Gewinn usw.).

10.5. Die Bank haftet nicht für den Schaden, der durch Änderungen des Währungs- oder Wertpapierkurses oder durch sonstige Investitionsrisiken verursacht wurde.

10.6. Die Bank haftet nicht für den Schaden, der dadurch entstanden ist, dass der Bank die Mängel der Rechts- oder Handlungsfähigkeit einer juristischen Person oder die Mängel der Rechts- oder Handlungsfähigkeit einer natürlichen Person nicht bekannt waren.

10.7. Die Bank haftet für den Schaden, falls dieser durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der Bank entstanden ist.

10.8. Der Kunde haftet für die Erfüllung der Informationspflicht und für die Richtigkeit der der Bank vorgelegten Angaben.

10.9. Falls der Kunde seine Informationspflicht nicht erfüllt, setzt die Bank voraus, dass die ihr zur Verfügung stehenden Informationen richtig sind und haftet nicht für den Schaden aus der Nichterfüllung der Pflicht, den Kunden und/oder dritte Personen zu informieren.

10.10. Der Kunde ist verpflichtet, den Schaden zu erstatten, der bei der Bank infolge der Vorlage von Falschangaben oder dadurch entstanden ist, dass über die Änderung der Angaben nicht informiert wurde oder Änderungen nicht auf die vorgesehen Weise ausgefertigt wurden.

11. BEILEGUNG VON STREITIGKEITEN

11.1. Es wird versucht, die zwischen der Bank und dem Kunden entstandenen Meinungsverschiedenheiten auf dem Verhandlungsweg beizulegen.

11.2. Im Falle einer Streitigkeit legt der Kunde der Bank eine Beanstandung in schriftlicher Form oder in einer Form, die eine schriftliche Wiedergabe ermöglicht, vor, in der auf die Umstände und Dokumente hinzuweisen ist, auf deren Gundlage die Beanstandung vorgelegt wird. Falls der Kunde in der Beanstandung auf ein Dokument hinweist, das der Bank nicht frei zugänglich ist, ist das Dokument mit den jeweiligen Angaben der Beanstandung beizufügen.

11.3. Die Bank sieht die Beanstandung durch, über den Beschluss der Bank wird zu dem Zeitpunkt sowie auf die Art und Weise, die im Vertrag vorgesehen ist, informiert.

11.4. Falls zu keiner Einigung gelangt wird, wird die Streitigkeit vor dem Gericht nach dem Geschäftssitz der Bank gelöst, falls es sich aus dem anwendbaren Recht oder aus dem Vertrag nicht anders ergibt.

11.5. Vorbehaltlich zwingendem Recht wird auf die Rechtsbeziehungen zwischen der Bank und dem Kunden wird das estnische Recht angewandt, falls die Bank und der Kunde dies nicht anders vereinbart haben.

 

 

 

 

 
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